VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung / Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus diesem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der einzelnen Hersteller zur Verfügung.
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Allgemeine 1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nichtthermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-,Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör. |
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit
hatten, die Reklamation zu besichtigen. |
| 2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat seitens des Kunden zu erfolgen. | 5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen vo-raus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern. |
| 3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. |
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich aus-geschlossen. |
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Lichttransmission: Zulässig Abweichung nach 5/10 Jahre 20% (=Restwert 80%) |
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| Garantie auf PVC Platten |
Hagelschlag: Die Hagelkorngröße liegt bei einer Fallgeschwindigkeit von weniger als 20 20 m/s unter 20 mm Durchmesser. |
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| Der Hersteller gewährt auf PVC Spundwand- und Sinus wellplatten: | Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen | |
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5 Jahre Garantie ab einer Stärke von 1,2 mm in ProRG Qualität |
PVC-Industrie-Lichtplatten | |
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10 Jahre Garantie ab einer Stärke von 1,4 mm in Suoer PRO SR Qualität |
Der Hersteller gewährt 10 Jahre Garantie auf Lichttransmission. Zulässige Abweichung nach ASTM D 1925-77 nicht mehr als 20% vom Neuwert. Keine Hagelschlag-Garantie | |
| auf Lichttransmission und Hagelschlag | Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen |
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| Garantie auf Polycarbonat Platten | Garantie auf Acrylglas Platten | |
| Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten eine Garantie von | Der Hersteller gewährt für R.glas Steg- und Wellplatten | |
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10 Jahren für: 1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung |
30 Jahre Garantie für UV-Beständigkeit |
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Stegplatten ab einer Stärke von 8mm und Spundwand-platten ab einer Stärke ab 0,8mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit.A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird
die Verminderung der, nach den Normen ASTM D 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7% inner-halb von 10 Jahren sein, für die
Produkte der Farbe Klar.-6% während der ersten 2 Jahre und -12% innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe.B: Die Veränderung des nach den Normen ASTM
D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für
die Produkte der Farbe Klar-10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta inner-halb von 10 Jahren sein - im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer
lichtdurchlässigen Farbe.Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandeltem Produkt gemessen werden. 2. Hagelbruch Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfl äche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20mm Durch-messer zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebun-den. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfl äche verur-sachen, wird die Reklamation abgelehnt. Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen |
Er gewährt für R.glas Steg- und Wellplatten 10 Jahre Garantie für: |
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Garantieaussagen:Die R.glas Steg- und Wellplatten behalten Ihre Lichtdurch-lässigkeit. Die Platten besitzen folgende Garantiewerte des Lichttransmissionsgrads, jeweils bei
Anlieferung / nach 10 Jahren: R.Glas Steg- und Wellplatten klar ca. 87% Durchführung der Hagelsimulation:Kugeln aus Polyamid PA66 mit 20mm Durchmesser (Gewicht ca. 4,5g) werden mit einer Geschwindigkeit von 21m/s, ent-sprechend einer kinetischen Energie von 1 Joule bei Raum-temperatur auf die bewitterte Oberfl äche geschossen.
*2) Für Platten mit 2mm Stärke und weniger gilt: |